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Häufig gestellte Fragen zur Dosimetrie

Häufig gestellte Fragen zum Dosimetrie-Service.

Häufig gestellte Fragen zum Dosimetrie-Service. Ist Ihre Frage nicht aufgeführt? Dann senden Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected] und wir beantworten sie Ihnen gern.

1. Bei der Registrierung wird um Angabe der Burgerservicenummern (BSN) der Personen gebeten, für die ein Dosimeter angefordert wird. Bin ich dazu verpflichtet und welche Garantien bietet der Dosimetrie-Service, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden?

Artikel 7.17 des Erlasses über die grundlegenden Sicherheitsstandards für den Strahlenschutz legt fest, dass diese Ausweisnummer als Teil der Mitarbeiteridentifikation angegeben werden muss. Der Dosimetrie-Service verwendet diese Nummer nur zur Erfüllung seiner Aufgaben und stellt sie ausschließlich dem Nationalen Dosisregistrierungs- und Informationssystem NDRIS zur Verfügung. Die Datenschutzerklärung des Dosimetrie-Services ist in den Geschäftsbedingungen auf der Website www.dosimetrie.nl festgelegt.

2. Was habe ich zu tun, wenn mir in einem Bericht die Überschreitung einer Warnstufe gemeldet wird?

Wenn ein Ergebnis einer Dosismessung über der vorgegebenen Warnstufe liegt, wird der Kunde sofort per E-Mail benachrichtigt. Auf Wunsch kann für diese Person dann sofort eine Untersuchung des Grundes für diese Überschreitung eingeleitet werden, ohne dass der Dosisbericht abgewartet werden muss. Die Höhe der Warnstufe ist standardmäßig auf den Wert 1 mSv eingestellt. Anhand der Webanwendung können Sie diesen Wert selber verändern.

3. Bei mir oder einem meiner Mitarbeiter wurde eine Dosisabweichung gemeldet: Wie muss ich reagieren?

Das liegt im Prinzip im Aufgabenbereich der Person, die für die Strahlungshygiene-Überwachung beim Kunden verantwortlich ist (der verantwortliche Experte, der im Genehmigungsantrag gemäß Kernenergiegesetz für diese Aufgabe nominiert wurde).

Die richtige Reaktion hängt davon ab, wie hoch die Dosis ist. Ein Wert von 0,01–0,05 mSv zum Beispiel wäre so niedrig, dass kein sofortiges Handeln erforderlich ist. Bei dieser Größenordnung ist nicht unmittelbar ausgeschlossen, dass die gemeldete Dosis das Ergebnis einer Abweichung aufgrund von Messungenauigkeiten oder einer Variation des natürlichen Strahlungshintergrunds sein kann. Sie muss also nicht zwangsläufig von einer Strahlungsquelle beim Arbeitgeber verursacht worden sein. Wenn die gemeldete Dosis höher als 0,05 mSv ist, war die Person in der Regel tatsächlich einer Strahlungsquelle ausgesetzt.

4. Was versteht man unter einem Mitarbeiter der Kategorie A und B?

Zur Überwachung und Kontrolle wird zwischen nicht exponierten und strahlenexponierten Mitarbeitern unterschieden. Strahlenexponierte Mitarbeiter werden wiederum in Mitarbeiter der Klassen A und B unterteilt. Die Klassifizierung bezieht sich auf die Strahlungsdosis, der diese Mitarbeiter in einem Kalenderjahr ausgesetzt sein können. In Bezug auf die effektive Dosis gilt Folgendes:

  • Nicht exponierte Arbeitskraft: weniger als 1 mSv pro Kalenderjahr
  • Strahlenexponierte Arbeitskraft: 1–20 mSv pro Kalenderjahr
  • B-Mitarbeiter: 1–6 mSv pro Kalenderjahr
  • A-Mitarbeiter: 6–20 mSv pro Kalenderjahr

Für die Dosisgrenzwerte einer Reihe von Organen pro Mitarbeitertyp wird auf die Artikel 7.3 und 7.11 des „Erlasses über die Grundsicherheitsstandards für den Strahlenschutz“ verwiesen. Im Allgemeinen ist der Strahlungsexperte des Unternehmers für die Klassifizierung der Mitarbeiter zuständig.

5. Muss ich ein Dosimeter tragen?

Die Verpflichtung, ein Dosimeter zu tragen, gilt für Strahlungsexponierte Arbeitskräfte Dies sind Arbeitskräfte, die eine effektive Dosis von 1 mSv oder mehr pro Kalenderjahr erhalten oder die den Dosisgrenzwert für unexponierte Arbeitskräfte für die Augenlinse oder die Haut überschreiten können. Die Betonung liegt auf den Wörtern „überschreiten können“: ungewöhnliche Situationen müssen im Zuge einer Risikoinventur und -bewertung (Risk Inventory and Evaluation, RI&E) ebenfalls berücksichtigt werden.

Für andere Mitarbeiter besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Der Arbeitgeber kann die Ergebnisse der Personendosimeter jedoch verwenden, um die Wirksamkeit von Strahlungshygienemaßnahmen zu überprüfen und quantitativ zu untermauern. Das Tragen von Personendosimetern trägt daher positiv zum Bewusstsein für Strahlungsrisiken bei.

6. Ich möchte auf vierteljährliche Dosimeter wechseln: Ist das erlaubt?

Die Verordnung „Strahlenschutz für die berufliche Exposition 2018“ schreibt vor, dass die maximale Zeit zwischen zwei Messwerten eines Personendosimeters für exponierte Mitarbeiter fünf Wochen beträgt. Strahlenexponiert ist eine Arbeitskraft dann, wenn sie eine effektive Dosis von 1 mSv pro Kalenderjahr überschreiten kann. Die Betonung liegt auf den Wörtern „überschreiten kann“: ungewöhnliche Situationen müssen im Zuge einer Risikoinventur und -bewertung (Risk Inventory and Evaluation, RI&E) ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn diese RI&E zu dem Schluss kommt, dass Ihre Mitarbeiter nicht länger als exponierte Mitarbeiter klassifiziert werden müssen, können Sie auf vierteljährliche Dosimeter wechseln.

Diese Frage kommt oftmals dann auf, wenn in den zurückliegenden Jahren für die Mitarbeiter keine signifikanten Dosen gemessen wurden. Das darf als Bestätigung gewertet werden, dass die Vorschriften eingehalten werden und dass die Strahlungshygiene gut unter Kontrolle ist. Es für sich genommen jedoch kein Befund, der die Umstellung auf vierteljährliche Dosimeter rechtfertigen würde.

7. Eine Mitarbeiterin ist schwanger: Was sind die Implikationen?

Die Strahlungshygiene liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich einer Schwangerschaft sind in Artikel 7.36 des „Erlasses über die Grundsicherheitsstandards für den Strahlenschutz“ festgelegt. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Äquivalentdosis für das ungeborene Kind so niedrig wie vernünftigerweise möglich ist. Ab dem Moment, in welchem dem Unternehmen die Schwangerschaft gemeldet wird, und bis zu deren Ende der darf der Wert von 1 mSv nicht überschritten werden.

Zur Überprüfung der 1-mSv-Grenze wird empfohlen, ein zusätzliches, namentlich registriertes Dosimeter für die schwangere Mitarbeiterin anzufordern, das sie an der Taille tragen kann (bei Verwendung einer Bleischürze: unter der Bleischürze). Die Messwerte dieses Dosimeters werden unter dem Namen der Mitarbeiterin gemeldet, jedoch mit einer anderen Seriennummer. Das (kumulative) Ergebnis aus dieser namentlichen Subskription kann als (Äquivalent)-Dosis für das ungeborene Kind verwendet werden. Nach der Schwangerschaft muss der Arbeitgeber veranlassen, dass dieses zusätzliche Dosimeter wieder storniert wird.

8. Wie lange muss ich die Dosisdaten aufbewahren?

Wie lange der Unternehmer die Dosisdaten aufbewahren muss, hängt von der Kategorienklassifizierung der betroffenen Mitarbeiter ab. Artikel 7.16 des „Erlasses über die Grundsicherheitsstandards für den Strahlenschutz“ legt fest, dass bestimmte Daten für jeden exponierten Mitarbeiter separat aufbewahrt werden müssen, darunter auch die Dosisergebnisse. Diese Daten müssen aufbewahrt werden, bis der betreffende Mitarbeiter das Alter von 75 erreicht hat oder erreicht hätte, jedoch mindestens für einen Zeitraum von 30 Jahren, nachdem diese Person in den Ruhestand gegangen ist. Exponiert ist eine Arbeitskraft dann, wenn sie in einem Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten kann.

9. Wir haben eine Niederlassung im Ausland: Kann ich auch Dosimeter für die dort befindlichen Personen bestellen?

Es gelten die lokalen Gesetze und Vorschriften im betreffenden Land. Die Dosimeter von MIRION Dosimetry Services sind von der niederländischen Regierung zugelassen, nicht jedoch andernorts. Wenn das Tragen eines Dosimeters für die betreffende Arbeit nicht vorgeschrieben ist, gibt es keine Einwände gegen die Verwendung der Dosimeter von MIRION Dosimetry Services. Auf diese Weise verfolgt der Arbeitgeber die Entwicklung der Strahlungshygiene in seinem Unternehmen und ist besser vorbereitet, wenn in der Zukunft Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

10. Ich setze einen Mitarbeiter im Ausland ein. Muss er ein Dosimeter haben?

Ob der Mitarbeiter ein Dosimeter benötigt, hängt ab von den Strahlungswerten, bei denen die Arbeit durchgeführt wird, und von den vor Ort geltenden Regelungen. Schaden tut es auf jeden Fall nicht, wenn Sie der Person ein Dosimeter mitgeben. Schließlich sind Sie für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter verantwortlich, und ein Dosimeter informiert Sie über die Risiken, die für diesen Mitarbeiter bestehen. Wenn der betreffende Mitarbeiter bereits über sein persönliches Dosimeter verfügt, schreibt Artikel 7.19 des „Erlasses über die Grundsicherheitsstandards für den Strahlenschutz“ vor, dass er dieses Dosimeter in diesem Fall auch im Ausland verwenden muss.

Da Gepäck heute gründlich mit Röntgengeräten gescannt wird (Flughäfen, Hotels) wird empfohlen, zwei Dosimeter pro Mitarbeiter mitzunehmen, das Personendosimeter und ein Transitdosimeter. Während der Reise befinden sich beide Dosimeter nahe beieinander im Gepäck. Nach der Ankunft wird das personalisierte Personendosimeter getragen, während das Transitdosimeter im Gepäck verbleibt. Auf der Rückreise kommen beide Dosimeter wieder zusammen ins Gepäck. Der Unterschied im Ergebnis zwischen den beiden Dosimetern zeigt die Dosis an, welcher der Mitarbeiter bei der Durchführung der radiologischen Verfahren ausgesetzt war. Transitdosimeter können per E-Mail beim Dosimetriedienst angefordert werden.

Die Dosisergebnisse aus dem Personendosimeter und dem Transitdosimeter werden auf übliche Weise, jedoch separat gemeldet. Auf Wunsch des Arbeitgebers können die Ergebnisse des Personendosimeters um die Transitdosis bereinigt werden. Informationen zum Verfahren zur Bereinigung der Ergebnisse um die Transitdosen ist auf Anfrage bei [email protected] erhältlich.

11. Wann kann ich mit der Verwendung von Instadose beginnen?

MIRION Dosimetry Services wurde von der Aufsichtsbehörde für Nuklearsicherheit und Strahlenschutz ANVS anerkannt und die Verwendung von Instadose ist nun zugelassen. Wir arbeiten derzeit an der Implementierung von Instadose in der Dosimeterverwaltung und sonstigen Logistik.

12. Ich erhalte den Dosisbericht per E-Mail; Können Sie einem Kollegen ebenfalls eine Kopie senden?

Nein, leider ist das nicht möglich. Unser System sieht lediglich eine E-Mail-Adresse pro Arbeitgeber und eine E-Mail-Adresse pro Abonnementgruppe vor. Es gibt jedoch eine Lösung: Verwenden Sie unsere Webanwendung „Dosimetrie online“. Sie können dann anhand der Einstellungen die Dosisdaten auch anderen Personen zukommen lassen.

13. Bis spätestens wann kann ich das Dosimeter zum Auslesen zurückgeben?

Wir lesen alle uns zurückgesendeten Dosimeter aus und berichten über die Ergebnisse. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Unsicherheit der Messergebnisse umso größer ist, je mehr Zeit bis zum Auslesen eines Dosimeters vergeht (> 6 Monate).

Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, wenn wir das Dosimeter zum für die Berichterstellung vorgesehenen Zeitpunkt noch nicht zurückerhalten haben. Nach drei Benachrichtigungen gilt das betreffende Dosimeter als verloren und wir berechnen die entsprechenden Ersatzkosten. Eine spätere Rückgabe des betreffenden Dosimeters verschafft Ihnen kein Anrecht auf eine Rückerstattung des berechneten Betrags.

14. Ich habe mein Dosimeter verloren: Was sollte ich tun?

Möchten Sie ein Ersatz-Dosimeter für den Rest des Zeitraums? Es kann innerhalb von drei Arbeitstagen gesendet werden. Sie haben die Option, über die Website ein neues Abonnement zu anzulegen (für einen einzigen Zeitraum). Wenn Sie kein anderes Dosimeter möchten, warten Sie bitte auf Ihr Dosimeter für den neuen Zeitraum.

Egal ob mit oder ohne Ersatzdosimeter: In beiden Fällen wird für das verlorene Dosimeter eine DNO-Nachricht in den Dosisbericht aufgenommen. Nach drei Benachrichtigungen wegen eines nicht erhaltenen Dosimeters verschwindet diese Nachricht aus dem Bericht und Sie erhalten eine Rechnung für den Ersatz des Dosimeters.

15. Mein Dosimeter ist defekt: Was ist zu tun?

Möchten Sie für den Rest des Zeitraums ein Ersatz-Dosimeter? Es kann innerhalb von drei Arbeitstagen gesendet werden. Sie können über die Website selbst ein neues Abonnement einrichten. Wenn Sie kein anderes Dosimeter möchten, warten Sie bitte auf Ihr Dosimeter für den neuen Zeitraum.

Legen Sie das defekte Dosimeter und eventuelle lose Teile in einen Kunststoffbeutel, zusammen mit einer Erläuterung dessen, was mit dem Dosimeter vorgefallen ist.

Wenn möglich wird das Dosimeter ausgelesen und die Ergebnisse werden auf die übliche Weise gemeldet. Wenn die Detektoren im Dosimeter zu beschädigt oder nicht vorhanden sind, funktioniert dies leider nicht. Wir melden dies im Dosisbericht anhand der Nachricht DNO (Dosimeter nicht erhalten).

16. Mein Dosimeter wurde mitgewaschen: Was jetzt?

Aus der Entfernung kann nicht beurteilt werden, ob das Dosimeter noch korrekt funktioniert. Möchten Sie für die verbleibende Zeit der laufenden Periode ein Ersatzdosimeter? Es kann innerhalb von drei Arbeitstagen gesendet werden. Sie können über die Website selbst ein neues Abonnement einrichten. Wenn Sie kein anderes Dosimeter möchten, warten Sie bitte auf Ihr Dosimeter für den neuen Zeitraum.

Senden Sie uns das „saubere“ Dosimeter in einem Plastikbeutel mit einem Hinweis im Beutel zurück, der erklärt, was mit dem Dosimeter passiert ist.

Wenn möglich wird das Dosimeter ausgelesen und die Ergebnisse werden auf die übliche Weise gemeldet. Wenn die Detektoren im Dosimeter zu beschädigt sind, funktioniert es leider nicht mehr. Wir melden dies im Dosisbericht anhand der Nachricht DNO (Dosimeter nicht erhalten).

17. Ich habe mein Dosimeter an Sie zurückgegeben, aber Sie melden DNO im Dosisbericht. Wie ist das möglich?

Sie erhalten eine DNO-Nachricht, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Dosisberichts keine Messdaten vom relevanten Dosimeter verfügbar sind. Wenn das Dosimeter inzwischen gesendet wurde, werden diese Ergebnisse im nächsten Dosisbericht mit der Abkürzung NAG (nachgereichter Bericht) in der Details-Spalte gemeldet. Um diese Situation in Zukunft zu verhindern, wird empfohlen, die verwendeten Dosimeter bald nach der Ankunft der neuen Dosimeter zurückzusenden.

s18. Was bedeuten die Abkürzungen DNO, TVO, NAG usw. im Dosisbericht?

Die Abkürzungen stehen im Dosisbericht rechts neben der Adresse. Wenn sich der Bericht auf einen anderen Zeitraum als in der Überschrift des Dosisberichts angegeben bezieht, wird darauf in der Unterüberschriften hingewiesen.

19. Werden die Dosen im NDRIS gespeichert?

Alle mit personalisierten Körperdosimetern bestimmten Tiefendosen für das Personendosis-Äquivalent Hp(10) in 10 mm Gewebetiefe werden an das Nationale Dosisregistrierungs- und Informationssystem (NDRIS) weitergegeben. Die Dosen, die mit Okulardosimetern, Ringdosimetern, Raumdosimetern und zusätzlichen Dosimetern bestimmt wurden, gehen nicht im NDRIS ein.

20. Ich möchte eine Dosis im NDRIS ändern: Wie mache das?

Auf der NDIS-Website (www.NDRIS.nl) steht das Antragsformular „Dosisdaten im NDRIS ändern“ zur Verfügung. Es enthält auch eine Anleitung. Das Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Änderungsanfrage an das SZW-Inspektorat, das ehemalige Laborinspektorat.

21. Einer meiner Mitarbeiter hat Radioaktivität eingenommen. Wie melde ich die resultierende Dosis dem NDRIS?

Auf der NDRIS-Website (www.NDRIS.nl) steht das Antragsformular „Nachdosis an NDRIS“ zur Verfügung. Es enthält auch eine Anleitung.

22. Wie erhalte ich einen Überblick über meinen Dosisverlauf?

Die NDRIS-Website (www.NDRIS.nl) gibt an, wie eine Anfrage für eine Dosisübersicht aufgebaut werden sollte.

23. Wann benötige ich einen Strahlungspass und wie kann ich ihn beantragen?

Der NDRIS-Leiter kann auf Antrag eines Arbeitgebers einen Strahlenpass ausstellen. Ein Strahlenpass kann anhand eines Formulars auf der Website www.NDRIS.nl angefordert werden, das unter der Überschrift „Einen Strahlungspass beantragen“ zu finden ist. Nach niederländischem Recht ist ein Strahlenpass bei der Tätigkeiten im In- oder Ausland nicht obligatorisch.


Kontakt

MIRION Dosimetry Services
PO Box 60067, 6800 JB Arnhem
Tel.: +31 (0)26 7911011
E-Mail: [email protected]
Handelskammer-Mitgliedsnummer: 71875476

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